Besucherreglement / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Ausstellung bezweckt dem Publikum eine umfassende Leistungsschau des Egnacher Gewerbes, der Landwirtschaft und den öffentlichen Körperschaften der Gemeinde Egnach sowie den Egnacher Vereinen zu zeigen. Die Ausstellung wird vom 16. bis 19. April 2026 in der Rietzelghalle, Rietzelgweg 3, 9315 Neukirch (Egnach), im angrenzenden Festzelt und Festgelände durchgeführt.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden integrierten Vertragsbestandteil zum Vertrag, welcher der Kunde (Besucher) durch Betreten des Festgeländes bzw. Teilnahme an der GEWA26 mit dem Verein «GEWA Gewerbeverein Egnach» (Veranstalter), schliesst und ist nur im Rahmen der Durchführung der GEWA26 (vom 16.-19. April 2026) anwendbar.
2. Verhältnis der Parteien
Vertragspartei von Seiten Veranstalter ist der Verein GEWA Gewerbeverein Egnach. Der Kunde schliesst mit dem Verein GEWA Gewerbeverein Egnach einen Vertrag. Kunden sind diejenigen natürlichen und juristischen Personen, welche das Festgelände der GEWA26 betreten. Die Abtretung von Forderungen gegenüber dem Veranstalter bedarf dessen schriftlicher Zustimmung.
3. Eintrittskarten
Die Veranstaltung ist für Besucher kostenlos. Es werden keine Eintrittskarten verkauft.
4. Tiere (Hunde)
Im gesamten Messeareal sind Tiere erlaubt. Es gilt eine allgemeine Leinenpflicht. Denke aber daran, dass es vermutlich dem Vierbeiner zu Haus wohler ist als im Gedränge und in im Lärm an der GEWA26. Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu entfernen.
5. Rauchverbot
In sämtlichen Räumen, auch Zelten gilt ein absolutes Rauchverbot. Rauchen ist nur an den ausgeschilderten Orten gestattet. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
6. Drogen
Der Drogenkonsum ist auf dem gesamten GEWA-Gelände verboten.
7. Alkohol
Die Abgabe von Alkohol an Jugendliche ist verboten. Der Jugendschutz ist einzuhalten. Ferner verpflichtet sich, der Besucher den Alkoholkonsum so zu gestalten, dass er zurechnungsfähig bleibt. Der Aufwand für Reinigung, Securityeinsätzen etc. werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
8. Parkplätze
Für die Besucher besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz. Wir stellen, sofern es die Witterung erlaubt, in der Nähe des Festgeländes eine beschränkte Anzahl signalisierter Parkplätze zur Verfügung. Wildparkieren ist nicht erlaubt. Zufahrten und dergleichen sind stets freizuhalten. Falsch parkierte Fahrzeuge können auf Kosten des Fahrzeugeigentümers abgeschleppt und gebüsst werden. Wir empfehlen die Anreise mit dem Velo oder den öffentlichen Verkehrsmitteln.
9. Nichtdurchführung/Abbruch der GEWA26
Falls die GEWA26 nicht durchgeführt werden kann oder abgebrochen werden muss, kommunizieren wir dies über unsere Webseite bzw. den WhatsApp Infokanal xxxx
10. Weisungen der Security
Bei Nichteinhalten der Bestimmungen, bei unangebrachtem Verhalten, bei Gefährdung von Dritten ist die Security (Bewachung, Saalwache, OK der GEWA26) berechtigt, Besucher vom Festgelände zu verweisen. Die ist als Hausverbot zu verstehen.
11. Weisungen des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich vor weitere Weisungen zum Verhalten während der Messe zu erstellen. Diese Weisungen beinhalten keine finanziellen Bestandteile, sondern bestimmen insbesondere die Regelung des Verhaltens an der GEWA26, den Umgang mit dem Verkauf, der Gratis-Ausgabe von Nahrungsmitteln und der Verteilung von Werbeflyern etc. sowie zusätzliche Informationen hinsichtlich der Messeinfrastruktur oder Abfallregelung.
12. GEWA Lose
An der GEWA26 werden durch die offiziellen Verkäufer (Pfadi) Lose verkauft. Die Details regeln die AGB der Tombola www.gewa26.ch/Tombola
13. GWEA Wettbewerbe
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14. Angebotene Produkte, Dienstleistungen und Werbung
Der Kunde verpflichtet sich keine sittenwidrigen oder illegalen Produkte und Dienstleistungen sowie Inhalte auf Ton- und Bildträger anzubieten oder darzustellen. Werbung und Anpreisung von Waren etc. ohne schriftliche Bewilligung des Veranstalters ist nicht erlaubt.
15. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden oder für den Verlust/Diebstahl von Wertgegenständen jeglicher Art. Des Weiteren übernehmen die Veranstalter und Organisatoren keine Haftung für jegliche Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Übernachtung und Anreise entstehen.
16. Videoüberwachung
Der Veranstalter kann für Sicherheitszwecke Videoaufnahmen während der Veranstaltung, inkl. Auf- und Abbau erstellen. Diese werden spätestes 14 Tage nach der Veranstaltung gelöscht, sofern keine Vorfälle verzeichnet werden.
17. Datenschutz
Der Kunde willigt ein, dass er eiverstanden ist, dass im Rahmen von Presseberichterstattungen oder Werbezwecken von den Medienpartnern oder dem Veranstalter Fotos und Filmaufnahmen während der Messe gemacht werden können. Diese können im Internet oder in Printmedien veröffentlicht werden.
Ist der Kunde mit diesen Regelungen nicht einverstanden, so kann er dies dem Veranstalter per E-Mail (manuela.stadelmann@gewa26.ch) mitteilen.
Darüber hinaus stehen dem Kunden jegliche Rechte des Schweizer Datenschutzgesetzes zu.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke. Die ganze oder teilweise unwirksame Bestimmung oder Regelungslücke soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit dieser gemäss der Schweizerischen Zivilprozessordnung zulässig ist, Arbon TG Schweiz. Ausschliesslich anwendbares Recht ist materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (IPRG).
20. Verbindliche Fassung
Verbindlich ist die am Veranstaltungstag auf der Webseite der GEWA26 publizierte und gültige Fassung der Dokumente in deutscher Sprache.
21. Verständniserklärung
Durch Betreten des Festgeländes bzw. Teilnahme an der GEWA26 bestätigt der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
Ort Neukirch (Egnach) Datum 01.03.2026