AUSSTELLERinfo GEWA26

ANMELDUNG ALS AUSSTELLER ZUR

GEWA26 IN NEUKIRCH EGNACH
(16.-19.APRIL 2026)

Pläne der GEWA26

werden laufend angepasst, Änderungen bitte an christian.luethi@gewa26.ch

Medienpaket für Aussteller der GEWA26

Logo der GEWA26 darf nur von Ausstellern bzw. Sponsoren (AGB Art. 20) verwendet werden, Wünsche über Formate etc. bitte an manuela.stadelmann@gewa26.ch

Jugendschutz

Wer Alkohol ausschenkt (auch kostenlose Abgabe) muss sich an die Vorgaben halten! (Personal schulen und Plakat aufhängen)

FAQ Aussteller

Hier werden Fragen der Aussteller beantwortet

Aufgrund der allgemeinen Statik des Festzeltes sind keine Deckenaufhängungen möglich.

Für die Aussteller sind Flyer und Autokleber kostenlos

Mehrere Aussteller verwenden eigene Ausstellungswände, welche dann vor die Messewände gestellt werden müssen und einerseits den Platz reduzieren und anderseits unnötig bezahlt werden müssen. (AGB Art. 12)

Wie bei den Stellwänden, verwenden viele Aussteller eine eigene Farbe beim Boden. Das Argument der Akustik ist uns bewusst. Hauptschallschlucker in der Ausstellung sind die Besucher. Wir prüfen die Verlegung von Teppich in den Gängen und das Aufhängen von Schalldämm-Elementen unter der Decke.

Gerade wegen der Akustik wird es keine Live-Musik geben und die Aktivitäten zwischen den Restaurants werden auf eine Minimum reduziert.

Es gibt keine Bewachung! - Das Zelt und das Aussengelände werden durch Patroullien überwacht. Während dem Festbetrieb abends werden die Stände an den Wegen zu den Notausgängen mit Trassierband abgesperrt. Den Ausstellern wird empfohlen, wirklich teure Elemente nach Messeschluss mitzunehmen und/oder den Stand mit Tüchern abzudecken. Einen garantieren Diebstahlschutz gibt es auf keiner Messe.

Wir installieren eine Grundbeleuchtung, welche die sichere Begehung der Flächen gewährleistet. Die Ausleuchtung der Standflächen wird dringend empfohlen und

ist Sache des Ausstellers. Im Preis ist ein 230V Anschluss mit 1kW Leistung enthalten. (AGB Art. 12)

Auch in den früheren GEWA’s waren auswärtige Aussteller ohne Mitgliedschaft in Egnach vertreten. In den von uns publizieren allgemeinen Bedingungen haben wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das OK über die Zulassung entscheiden kann. Zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses (AGB Art. 5) waren noch 30% der Flächen frei. Das Zelt entsprechend zu verleinern, hätte den Wert der Messe zu stark beeinträchtigt. Bei der Zulassung auswärtiger Aussteller haben wir uns mit dem Präsidenten des Gewerbevereins abgesprochen. Dieser hat sich von der Mehrheit des OK überzeugen lassen, und bei nur 4 auswärtigen Ausstellern leidet der Charakter einer «Egnacher-Gewerbeausstellung» keineswegs. (AGB Art. 7)

Nein - Aussteller und Sponsoren müssen alle Lose vor der GEWA in den Umlauf gebracht haben. (AGB Art. 24)

BESTELLUNG WERBEMATERIAL UND ZUSATZLEISTUNGEN

nur für angemeldete Aussteller und Sponsoren mit Login möglich.

VERANSTALTUNGSORT DER GEWA26